Was bedeutet "Behinderung"?
Eine "Behinderung" im Sinne der Gesetze und Richtlinien liegt vor, wenn eine körperliche oder psychische Beeinträchtigung oder eine Beeinträchtigung der Sinnesorgane voraussichtlich länger als 6 Monate andauert.
Das bedeutet, dass auch Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, des Stoffwechsels oder Beeinträchtigungen des Bewegungsapparates zu einer "Behinderung" im Sinne des Gesetzes führen können. Somit besteht die Möglichkeit von Unterstützung und Förderungen.
Gibt es gesetzliche Sonderbestimmungen für UnternehmerInnen mit Handicap?
Hinsichtlich der Gewerbeberechtigung gibt es keine Sonderbestimmungen. Es wird jedoch in vielen Gesetzen auf eine "Behinderung" Bezug genommen und Förderungen oder Vergünstigungen gewährt. Näheres dazu finden Sie unter dem Menüpunkt "Förderungen und Unterstützung".